Bearbeitungsgebühr

Regel 57 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Bearbeitungsgebühr für den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.

Regel 57.1 PCT → Gebührenpflicht
Beschreibt die Pflicht zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr.

Regel 57.2 PCT → Betrag und Überweisung
Regelt den Betrag der Bearbeitungsgebühr und die Überweisung.

Regel 57.3 PCT → Zahlungsfrist und zu zahlender Betrag
Beschreibt die Frist für die Zahlung der Bearbeitungsgebühr und den zu zahlenden Betrag.

Regel 57.4 PCT → Rückerstattung
Regelt die Bedingungen für die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr.

siehe auch

PCT, Teil C → Regeln zu Kapitel II des Vertrags
Behandelt die internationale vorläufige Prüfung und die Anforderungen an den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.