Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

pct:rueckerstattung

finanzcheck24.de

Rückerstattung

Regel 57.4 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Bedingungen für die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr.

Regel 57.4 PCT

Die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde erstattet dem Anmelder die Bearbeitungsgebühr zurück, wenn der Antrag

i) vor seiner Weiterleitung durch diese Behörde an das Internationale Büro zurückgenommen wird oder

ii) nach Regel 54.4 oder 54bis.1 Absatz b als nicht gestellt gilt.

siehe auch

Regel 57 PCT → Bearbeitungsgebühr
Regelt die Bearbeitungsgebühr für den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.

pct/rueckerstattung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/11 09:10 von mfreund