Akteneinsicht

Regel 94 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Akteneinsicht im Rahmen des PCT-Verfahrens.

Regel 94.1 PCT → Akteneinsicht beim Internationalen Büro
Regelt die Akteneinsicht beim Internationalen Büro.

Regel 94.1bis PCT → Akteneinsicht beim Anmeldeamt
Regelt die Akteneinsicht beim Anmeldeamt.

Regel 94.1ter PCT → Akteneinsicht bei der Internationalen Recherchenbehörde
Regelt die Akteneinsicht bei der Internationalen Recherchenbehörde.

Regel 94.2 PCT → Akteneinsicht bei der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde
Regelt die Akteneinsicht bei der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde.

Regel 94.2bis PCT → Akteneinsicht beim Bestimmungsamt
Regelt die Akteneinsicht beim Bestimmungsamt.

Regel 94.3 PCT → Akteneinsicht beim ausgewählten Amt
Regelt die Akteneinsicht beim ausgewählten Amt.

siehe auch

PCT, Teil F → Regeln zu mehreren Kapiteln des Vertrags
Behandelt die Einreichung, Bearbeitung und Übermittlung internationaler Anmeldungen und anderer Schriftstücke in elektronischer Form oder mit elektronischen Mitteln.