Regel 46 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Verfahren und Anforderungen für Änderungen von Ansprüchen vor dem Internationalen Büro.
Regel 46.1 PCT → Frist für Änderungen
Beschreibt die Frist für die Einreichung von Änderungen nach Artikel 19.
Regel 46.2 PCT → Einreichung der Änderungen
Regelt, wo die Änderungen einzureichen sind.
Regel 46.3 PCT → Sprache der Änderungen
Beschreibt die Sprache, in der die Änderungen einzureichen sind.
Regel 46.4 PCT → Erklärung zu den Änderungen
Regelt die Anforderungen an die Erklärung zu den Änderungen.
Regel 46.5 PCT → Form der Änderungen
Beschreibt die Form, in der die Änderungen einzureichen sind.
PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.