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Regel 46.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt, wo die Änderungen einzureichen sind.
Änderungen nach Artikel 19 sind unmittelbar beim Internationalen Büro einzureichen.
Regel 46 PCT → Änderung von Ansprüchen vor dem Internationalen Büro
Beschreibt die Verfahren und Anforderungen für Änderungen von Ansprüchen vor dem Internationalen Büro.
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