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Regel 46.4 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Anforderungen an die Erklärung zu den Änderungen.
Regel 46.4(a) PCT → Sprache und Kennzeichnung der Erklärung
Beschreibt die Sprache und die Kennzeichnung der Erklärung zu den Änderungen.
Regel 46.4(b) PCT → Inhaltliche Beschränkungen der Erklärung
Regelt die inhaltlichen Beschränkungen der Erklärung zu den Änderungen.
Regel 46 PCT → Änderung von Ansprüchen vor dem Internationalen Büro
Beschreibt die Verfahren und Anforderungen für Änderungen von Ansprüchen vor dem Internationalen Büro.
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