Änderung einzelner Bestimmungen des Vertrags

Artikel 61 des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt das Verfahren zur Änderung bestimmter Vertragsbestimmungen.

Artikel 61 (1) PCT → Vorschläge zur Änderung
Beschreibt, wie Vorschläge zur Änderung bestimmter Artikel eingereicht werden können.

Artikel 61 (2) PCT → Beschlussfassung über Änderungen
Regelt, wie Änderungen durch die Versammlung beschlossen werden.

Artikel 61 (3) PCT → Inkrafttreten von Änderungen
Erläutert, wann und wie Änderungen in Kraft treten.

siehe auch

PCT, Kapitel VII → Revision und Änderungen
Dieses Kapitel beschreibt die Verfahren zur Revision und Änderung des Vertrags.