Wirkung auf genetische Informationen in Erzeugnissen

§ 9a (3) des Patentgesetzes (PatG) beschreibt die Wirkung des Patents auf genetische Informationen in Erzeugnissen.

§ 9a (3) PatG

Betrifft das Patent ein Erzeugnis, das auf Grund einer Erfindung aus einer genetischen Information besteht oder sie enthält, so erstrecken sich die Wirkungen von § 9 [→ Wirkung des Patents] auf jedes Material, in das dieses Erzeugnis Eingang findet und in dem die genetische Information enthalten ist und ihre Funktion erfüllt. § 1a Abs. 1 [→ Biotechnologische Erfindungen] bleibt unberührt.

siehe auch

§ 9a PatG → Wirkung des Patents bezüglich biologischem Material
Beschreibt die Wirkung des Patents auf biologisches Material und genetische Informationen.