Im Patentgericht werden gebildet Senate für die Entscheidung über Klagen auf Erklärung der Nichtigkeit von Patenten und in Zwangslizenzverfahren (Nichtigkeitssenate).
§ 66 (1) Nr. 1 PatG → Beschwerdesenate
§ 67 (2) PatG → Besetzung des Nichtigkeitssenats
§ 69 (2) PatG → Verhandlung vor den Nichtigkeitssenaten
§ 65 PatG → Bundespatentgericht