Nichtigkeitssenate

§ 66 (1) Nr. 2 PatG

Im Patentgericht werden gebildet Senate für die Entscheidung über Klagen auf Erklärung der Nichtigkeit von Patenten und in Zwangslizenzverfahren (Nichtigkeitssenate).

§ 66 (1) Nr. 1 PatG → Beschwerdesenate

§ 67 (2) PatG → Besetzung des Nichtigkeitssenats
§ 69 (2) PatG → Verhandlung vor den Nichtigkeitssenaten

§ 65 PatG → Bundespatentgericht

siehe auch