Eine nationale Patentanmeldung [§ 34 (1) PatG → Patentanmeldung] ist eine Anmeldung, die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht wird, um ein Patent für eine Erfindung zu erhalten. Diese Anmeldung muss bestimmte Anforderungen erfüllen, die im Patentgesetz (PatG) festgelegt sind.
§ 34 (1) PatG → Patentanmeldung
Erfindungen müssen beim Patentamt angemeldet werden, wobei die Anmeldung bestimmte Anforderungen erfüllen muss.