Inhalt der Anmeldung
§ 34 (3) PatG
Die Anmeldung muß enthalten:
den Namen des
Anmelders
;
einen
Antrag auf Erteilung
des Patents, in dem die Erfindung kurz und genau bezeichnet ist;
einen oder mehrere
Patentansprüche
, in denen angegeben ist, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll;
eine
Beschreibung
der Erfindung;
die
Zeichnungen
, auf die sich die Patentansprüche oder die Beschreibung beziehen.
§ 34 PatG →
Patentanmeldung
§ 10 PatV →
Beschreibung der Erfindung
siehe auch
§ 34 PatG →
Patentanmeldung