§ 34 (3) des Patentgesetzes (PatG) legt fest, welche Inhalte eine Patentanmeldung enthalten muss.
§ 10 PatV → Beschreibung der Erfindung
§ 34 PatG → Patentanmeldung
Beschreibt die Anforderungen und den Prozess zur Anmeldung einer Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt.