In Rechtsmittelverfahren des gewerblichen Rechtsschutzes und in Verfahren über Anträge nach dem Patentgesetz, dem Gebrauchsmustergesetz, dem Markengesetz, dem Geschmacksmustergesetz, dem Halbleiterschutzgesetz und dem Sortenschutzgesetz der Streitwert [§ 2 ff ZPO → Streitwert] nach billigem Ermessen zu bestimmen [§ 51 (1) GKG [→ Streitwert im gewerblichen Rechtsschutz].
→ Gegenstandswert des Markenverletzungsverfahrens
→ Gegenstandswert des Widerspruchsverfahrens
→ Gegenstandswert des Löschungsverfahrens
→ Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens im Markenlöschungsstreit
→ Gegenstandswert des markenrechtlichen Rechtsbeschwerdeverfahrens
→ Gegenstandswert des Unterlassungs- und Schadenersatzanspruchs (Verfahrensrecht)
→ Kosten des Verfahrens (Markenrecht)
§ 51 (1) GKG → Streitwert im gewerblichen Rechtsschutz