Prioritätserklärung

§ 3 (2) Nr. 1 MarkenV

Wird in der Anmeldung die Priorität einer früheren ausländischen Anmeldung in Anspruch genommen, so ist eine entsprechende Erklärung abzugeben sowie der Tag und der Staat dieser Anmeldung anzugeben.

§ 3 (1) MarkenV → Inhalt der Anmeldung nach Markenverordnung

§ 32 (2) MarkenG → Inhalt der Anmeldung
§ 32 (3) MarkenG → Anmeldeerfordernisse der Markenverordnung

Ausstellungspriorität

§ 3 (2) Nr. 2 MarkenV

Wird in der Anmeldung eine Ausstellungspriorität in Anspruch genommen, so ist eine entsprechende Erklärung abzugeben sowie der Tag der erstmaligen Zurschaustellung und die Ausstellung anzugeben.

siehe auch

§§ 2 - 18 MarkenV → Anmeldungen
§§ 2 - 23 MarkenV (Teil 2) → Verfahren bis zur Eintragung
MarkenV → Markenverordnung
MarkenG → Markengesetz, Markenrecht