Angaben über eingetragene Marken werden in dem vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Markenblatt veröffentlicht.
Die Veröffentlichung kann in elektronischer Form erfolgen.
§§ 24 - 28 MarkenV (Teil 3) → Register, Urkunde, Veröffentlichung
MarkenV → Markenverordnung
MarkenG → Markengesetz, Markenrecht