Die Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 legt einheitliche Regelungen für geografische Angaben von Wein, Spirituosen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen fest, einschließlich garantiert traditioneller Spezialitäten und fakultativer Qualitätsangaben. Sie zielt darauf ab, die Qualität und Authentizität dieser Produkte zu schützen, den fairen Wettbewerb zu fördern und den Verbrauchern verlässliche Informationen zu bieten. Die Verordnung ersetzt frühere Regelungen, vereinfacht Verfahren und stärkt die Rolle von Erzeugervereinigungen. Sie umfasst auch Bestimmungen zur Nachhaltigkeit und zur Kontrolle der Einhaltung von Produktspezifikationen. Die Verordnung tritt am 13. Mai 2024 in Kraft, mit einigen Bestimmungen, die ab dem 1. Januar 2025 gelten.
Die Verordnung (EU) 2024/1143 ersetzt die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 [→ Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel].
MarkenG, Teil 7, Abschnitt 2 [→ Abschnitt 2: Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß der Verordnung (EU) 2024/1143] regelt das Verfahren zur Registrierung und den Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen, einschließlich der Möglichkeit von Einsprüchen und der Überwachung durch zuständige Behörden.