Eine öffentliche Körperschaft [→ Körperschaft des öffentlichen Rechts] ist eine rechtlich selbstständige Organisation, die öffentliche Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit [→ Gesellschaft] wahrnimmt und dabei staatliche Befugnisse [→ Staat] ausübt, wie etwa Gemeinden, Universitäten oder Berufsverbände.
→ Öffentliches Recht
Bildet neben dem Privatrecht eine der beiden Hauptkategorien des Rechts. Es regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern oder anderen öffentlichen Akteuren.