Gerichtsbarkeit

Gerichtsbarkeit bedeutet die staatliche Befugnis und Aufgabe [→ Staat], über Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden und Recht und Gesetz durch unabhängige Gerichte anzuwenden und durchzusetzen.

siehe auch

Rechtsordnung
Das gesamte System von Rechtsnormen (Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften), das in einem bestimmten Staat oder einer Gemeinschaft wie der Europäischen Union gilt und das Zusammenleben der Menschen regelt sowie die Rechte und Pflichten der Bürger, Institutionen und Behörden festlegt.