Wird eine Vorprüfung abgehalten, so sind diese Vorschriften auf die Vorprüfung entsprechend anzuwenden.
Regel 10 (1) ABVEP → Vorprüfung zur europäischen Eignungsprüfung
Artikel 1 (1) VEP → Europäische Eignungsprüfung
Artikel 25 (4) VEP → Befreiung von der Vorprüfung zur europäischen Eignungsprüfung
VEP → Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung
ABVEP → Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung