Regelmäßige Veröffentlichungen

Artikel 129 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) regelt die regelmäßigen Veröffentlichungen des Europäischen Patentamts.

Artikel 129 EPÜ 2000

Das Europäische Patentamt gibt regelmäßig folgende Veröffentlichungen heraus:

a) ein Europäisches Patentblatt, das die Angaben enthält, deren Veröffentlichung dieses Übereinkommen, die Ausführungsordnung oder der Präsident des Europäischen Patentamts vorschreibt;

b) ein Amtsblatt, das allgemeine Bekanntmachungen und Mitteilungen des Präsidenten des Europäischen Patentamts sowie sonstige dieses Übereinkommen und seine Anwendung betreffende Veröffentlichungen enthält.

siehe auch

EPÜ, Teil 7 Kapitel 2 → Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden
Beschreibt die Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden, einschließlich der Führung des Europäischen Patentregisters, der Akteneinsicht und der regelmäßigen Veröffentlichungen.