Inhalt und Form der neuen europäischen Patentschrift

Regel 87 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt den Inhalt und die Form der neuen europäischen Patentschrift.

Regel 87 EPÜ

Die neue europäische Patentschrift enthält die Beschreibung, Patentansprüche und Zeichnungen in der geänderten Fassung. Regel 73 Absätze 2 und 3 [→ Inhalt und Form der Patentschrift] und Regel 74 [→ Urkunde über das europäische Patent] sind anzuwenden.

siehe auch

AO EPÜ, Teil 5, Kapitel I → Einspruchsverfahren
Dieses Kapitel regelt das Einspruchsverfahren gegen erteilte europäische Patente. Es umfasst die Form und den Inhalt des Einspruchs, die Vorbereitung und Prüfung des Einspruchs sowie die Aufrechterhaltung des Patents in geändertem Umfang. Zudem werden die Kostenverteilung und der Beitritt des vermeintlichen Patentverletzers behandelt.