Beendigung des automatischen Abbuchungsverfahrens

Die Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren (VAA) regeln die Bedingungen, unter denen ein automatischer Abbuchungsauftrag seine Wirkung verliert.

11.1 VAA → Verlust der Wirkung bei bestimmten Ereignissen
Ein automatischer Abbuchungsauftrag verliert seine Wirkung bei bestimmten Ereignissen, wie der Erteilung eines Patents oder der Rücknahme einer Anmeldung.

11.2 VAA → Verlust der Wirkung bei Beendigung des PCT-Verfahrens
In anderen Fällen verliert der automatische Abbuchungsauftrag seine Wirkung mit der Beendigung des PCT-Verfahrens.

siehe auch

VAA → Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren
Regeln das automatische Abbuchen von Gebühren beim Europäischen Patentamt (EPA) von laufenden Konten.