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11.2 der Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren (VAA) legt fest, dass in anderen Fällen der automatische Abbuchungsauftrag seine Wirkung mit der Beendigung des PCT-Verfahrens verliert.
In anderen als in den in Nummer 11.1 genannten Fällen verliert der automatische Abbuchungsauftrag seine Wirkung ab dem Zeitpunkt, an dem das PCT-Verfahren vor dem EPA beendet ist.
VAA, Abschnitt 11 → Beendigung des automatischen Abbuchungsverfahrens
Regelt die Bedingungen, unter denen ein automatischer Abbuchungsauftrag seine Wirkung verliert.
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