Die Eintragung in das Register wird mit einer Wiedergabe des eingetragenen Designs durch das Deutsche Patent- und Markenamt bekannt gemacht. Sie erfolgt ohne Gewähr für die Vollständigkeit der Abbildung und die Erkennbarkeit der Erscheinungsmerkmale des Designs. Die Kosten der Bekanntmachung werden als Auslagen erhoben.
Das Deutsche Patent- und Markenamt veröffentlicht:
DesignG → Designverordnung
DesignG → Designrecht
DesignG → Designgesetz
DesignG → Deutsches Patent- und Markenamt
DesignG → Eintragung der Anmeldung
DesignG → Aufschiebung der Bekanntmachung