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wettbewerbsrecht:zinsen_auf_die_abmahnkosten

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Zinsen auf die Abmahnkosten

Zinsen auf die Abmahnkosten kann die Klägerin gemäß § 247 BGB lediglich in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen. Da die Abmahnung kein Rechtsgeschäft ist, kommt der höhere Zinssatz des § 288 Abs. 2 BGB nicht in Betracht.

siehe auch

wettbewerbsrecht/zinsen_auf_die_abmahnkosten.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/12 08:53 von 127.0.0.1