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wettbewerbsrecht:wettbewerbswidrige_handlung

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Wettbewerbswidrige Handlung

Eine wettbewerbswidrige Handlung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist eine geschäftliche Handlung (§ 2 (1) Nr. 2 UWG), die gegen die guten Sitten im Wettbewerb verstößt und dadurch die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar beeinträchtigt [§ 3 UWG→ → Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen].

siehe auch

§ 3 UWG → Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
Regelt die Unzulässigkeit unlauterer geschäftlicher Handlungen, insbesondere gegenüber Verbrauchern, wobei diese Handlungen nach allgemeinen Vorschriften, unternehmerischer Sorgfalt und einem im Anhang aufgeführten Katalog zu beurteilen sind.

wettbewerbsrecht/wettbewerbswidrige_handlung.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/12 08:53 von 127.0.0.1