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wettbewerbsrecht:verbandsklagen

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Verbandsklagen

Das Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (VDuG) ermöglicht klageberechtigten Stellen, sogenannte Verbandsklagen im Namen von Verbrauchern gegen Unternehmer zu erheben, um Verbraucherinteressen effektiv zu bündeln und durchzusetzen. Es zielt darauf ab, die Rechte von Verbrauchern gegenüber Unternehmen durchzusetzen, insbesondere im Hinblick auf unlautere Geschäftspraktiken und Verstöße gegen das Verbraucherrecht. Da es den Wettbewerb schützt, indem es faire Geschäftspraktiken fördert und Verbraucher vor Täuschung und Missbrauch bewahrt, ist es Teil des Wettbewerbsrechts.

§ 1 VDuG regelt die Möglichkeit, dass klageberechtigte Stellen Abhilfeklagen und Musterfeststellungsklagen im Namen von Verbrauchern gegen Unternehmer erheben können.

siehe auch

VDuG → Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten
Stärkt die kollektive Rechtsverfolgung von Verbraucheransprüchen.

wettbewerbsrecht/verbandsklagen.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/17 09:42 von mfreund