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Bei Komplettküchen, die - da sie nicht frei geplant werden können - als „all-inclusiveAngebote“ zu einem günstigen Festpreis angeboten werden, kann die Entscheidung über den Kauf ohne vorhergehende Beratung oder Planung durch einen Verkäufer und ohne Kenntnis sämtlicher Details des Angebots getroffen werden.1)
§ 5a (2) UWG → Verbot des Vorenthalts wesentlicher Informationen für den Verbraucher
§ 5a (3) UWG → Wesentliche Informationen für den Verbraucher
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