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wettbewerbsrecht:irrefuehrende_angaben_ueber_einen_verhaltenskodex

finanzcheck24.de

Irreführende Angaben über einen Verhaltenskodex

§ 5 (1) S. 2 Nr. 6 UWG

Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält: die Einhaltung eines Verhaltenskodexes, auf den sich der Unternehmer verbindlich verpflichtet hat, wenn er auf diese Bindung hinweist,

siehe auch

wettbewerbsrecht/irrefuehrende_angaben_ueber_einen_verhaltenskodex.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/12 08:53 von 127.0.0.1