Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

wettbewerbsrecht:anwendung_der_vorschriften_auf_qualifizierte_wirtschaftsverbaende

finanzcheck24.de

Anwendung der Vorschriften auf qualifizierte Wirtschaftsverbände

§ 8b (3) UWG

Die Vorschriften für qualifizierte Verbraucherverbände in § 4 Absatz 3 und 4 und in den §§ 4a bis 4c und 4f des Unterlassungsklagengesetzes sind auf die qualifizierten Wirtschaftsverbände entsprechend anzuwenden.

siehe auch

§ 8b UWG → Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
Das Bundesamt für Justiz führt eine Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände und veröffentlicht sie regelmäßig aktualisiert auf seiner Internetseite.

wettbewerbsrecht/anwendung_der_vorschriften_auf_qualifizierte_wirtschaftsverbaende.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/12 08:53 von 127.0.0.1