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verfahrensrecht:zwangsvollstreckung_bei_testamentsvollstrecker

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Zwangsvollstreckung bei Testamentsvollstrecker

§ 748 der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung in einen Nachlass, der der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers unterliegt.

§ 748 (1) ZPO → Zwangsvollstreckung bei Verwaltung durch Testamentsvollstrecker
Erfordert ein gegen den Testamentsvollstrecker ergangenes Urteil für die Zwangsvollstreckung in den Nachlass.

§ 748 (2) ZPO → Zwangsvollstreckung bei Verwaltung einzelner Nachlassgegenstände
Bedingt die Zwangsvollstreckung in einzelne Nachlassgegenstände an Urteile gegen den Erben und den Testamentsvollstrecker.

§ 748 (3) ZPO → Zwangsvollstreckung wegen Pflichtteilanspruchs
Verlangt ein Urteil sowohl gegen den Erben als auch gegen den Testamentsvollstrecker bei Zwangsvollstreckungen wegen Pflichtteilansprüchen.

siehe auch

ZPO, Buch 8, Abschnitt 2, Titel 2, Untertitel 2 → Zwangsvollstreckung in den Nachlass
Regelt die Voraussetzungen und Verfahren zur Zwangsvollstreckung in Nachlassgegenstände, insbesondere unter Berücksichtigung der Rolle von Testamentsvollstreckern und Erben.

verfahrensrecht/zwangsvollstreckung_bei_testamentsvollstrecker.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/13 04:14 von 127.0.0.1