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verfahrensrecht:zulassung_der_revision

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Zulassung der Revision

Die Zulassung der Revision ist der Vorgang, bei dem der Bundesgerichtshof (BGH) als höchstes deutsches Zivilgericht [→ Revisionsgericht] entscheidet, ob ein Urteil der Vorinstanz aufgrund grundsätzlicher Rechtsfragen, der Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung überprüft werden kann, was entscheidend für die Weiterentwicklung des Rechts und die Einheitlichkeit der Gerichtsurteile ist; dabei überprüft der BGH vorrangig die Anwendung des Rechts durch die Vorinstanzen auf Rechtsfehler.

§ 543 ZPO → Zulassungsrevision
Behandelt unter anderem, dass die Revision nur erfolgt, wenn sie entweder das Berufungsgericht im Urteil oder das Revisionsgericht auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung zugelassen hat.

§ 544 ZPO → Nichtzulassungsbeschwerde
Regelt die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht und beschreibt die Voraussetzungen und Fristen für eine solche Beschwerde.

§ 552 ZPO → Zulässigkeitsprüfung
Darin wird festgelegt, dass das Revisionsgericht von Amts wegen prüfen muss, ob die Revision in zulässiger Weise eingelegt und begründet ist.

siehe auch

verfahrensrecht/zulassung_der_revision.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/06 08:07 von mfreund