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→ Vollstreckungsverjährung von Ordnungsmitteln
Von der ersten Festsetzung eines Ordnungsmittels an kommt nur noch die Vollstreckungsverjährung (Art. 9 Abs. 2 EGStGB) in Betracht.1)
→ Verjährung (Verfahrensrecht)
→ Verjährung (Privatrecht)
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