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verfahrensrecht:vollstreckungsschutz_und_vollstreckungsabwehrklage_gegen_den_im_inland_erlassenen_europaeischen_zahlungsbefehl

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Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehrklage gegen den im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehl

§ 1095 der Zivilprozessordnung (ZPO) behandelt den Vollstreckungsschutz und die Vollstreckungsabwehrklage gegen im Inland erlassene Europäische Zahlungsbefehle.

§ 1095 (1) ZPO → Vollstreckungsschutz bei Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls
Erklärt, dass bei der Überprüfung oder Aufhebung eines im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehls § 707 entsprechend gilt und welches Gericht zuständig ist.

§ 1095 (2) ZPO → Einwendungen gegen den Europäischen Zahlungsbefehl
Beschreibt die Zulässigkeit von Einwendungen gegen den Anspruch, die nach der Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls entstanden sind.

siehe auch

ZPO, Buch 11, Abschnitt 5, Titel 3 → Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls in Ausnahmefällen
Regelt die Verfahren zur Überprüfung und Anfechtung von im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehlen, einschließlich der Bedingungen und Zuständigkeiten für die Einlegung von Rechtsbehelfen.

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