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→ Einstweilige Verfügung
→ Notwendige Kosten eines einstweiligen Verfügungsverfahrens
Charakteristisch für das einstweilige Verfügungsverfahren ist, dass dieses grundsätzlich eilbedürftig ist, wie es in § 85 Abs. 1 PatG ausdrücklich („dringlich“) zum Ausdruck kommt.1)
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