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verfahrensrecht:urteil_zwischen_testamentsvollstrecker_und_drittem_ueber_verwaltetes_recht

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Urteil zwischen Testamentsvollstrecker und Drittem über verwaltetes Recht

§ 327 (1) der Zivilprozessordnung (ZPO) behandelt die Rechtskraft eines Urteils zwischen einem Testamentsvollstrecker und einem Dritten über ein der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegendes Recht.

§ 327 (1) ZPO

Ein Urteil, das zwischen einem Testamentsvollstrecker und einem Dritten über ein der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegendes Recht ergeht, wirkt für und gegen den Erben.

siehe auch

§ 327 ZPO → Rechtskraft bei Testamentsvollstreckung
Regelt die Wirkungen eines Urteils bei Testamentsvollstreckung, sowohl für als auch gegen den Erben.

verfahrensrecht/urteil_zwischen_testamentsvollstrecker_und_drittem_ueber_verwaltetes_recht.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 16:39 von 127.0.0.1