Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:unzulaessigkeit_der_haftvollstreckung_bei_gesundheitsgefahr

finanzcheck24.de

Unzulässigkeit der Haftvollstreckung bei Gesundheitsgefahr

§ 802h (2) der Zivilprozessordnung (ZPO) beschreibt, dass die Haft nicht vollstreckt werden darf, wenn die Gesundheit des Schuldners durch die Vollstreckung einer nahen und erheblichen Gefahr ausgesetzt würde.

§ 802h (2) ZPO

Gegen einen Schuldner, dessen Gesundheit durch die Vollstreckung der Haft einer nahen und erheblichen Gefahr ausgesetzt würde, darf, solange dieser Zustand dauert, die Haft nicht vollstreckt werden.

siehe auch

§ 802h ZPO → Unzulässigkeit der Haftvollstreckung
Beschreibt die Bedingungen, unter denen die Vollziehung eines Haftbefehls unzulässig ist.

verfahrensrecht/unzulaessigkeit_der_haftvollstreckung_bei_gesundheitsgefahr.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 19:15 von 127.0.0.1