Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:unterstuetzungsersuchen_bei_bestaetigter_gefahr

finanzcheck24.de

Unterstützungsersuchen bei bestätigter Gefahr

§ 757a (3) der Zivilprozessordnung (ZPO) erlaubt dem Gerichtsvollzieher, bei bestätigter Gefahr um polizeiliche Unterstützung zu bitten.

§ 757a (3) ZPO

Erteilt die Polizeidienststelle die Auskunft, dass nach polizeilicher Einschätzung eine Gefahr nach Absatz 1 besteht, so kann der Gerichtsvollzieher um Unterstützung durch die polizeilichen Vollzugsorgane bei der durchzuführenden Vollstreckungshandlung nachsuchen. Ein Unterstützungsersuchen kann der Gerichtsvollzieher auch zusammen mit einem Auskunftsersuchen nach Absatz 1 stellen.

siehe auch

§ 757a ZPO → Auskunfts- und Unterstützungsersuchen
Regelt die Möglichkeit des Gerichtsvollziehers, bei der Polizei Auskunft und Unterstützung zu ersuchen, wenn bei einer Vollstreckungshandlung Gefahren für Leib oder Leben bestehen könnten.

verfahrensrecht/unterstuetzungsersuchen_bei_bestaetigter_gefahr.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/13 04:18 von 127.0.0.1