Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:umfang_der_pfaendung_von_arbeitseinkommen

finanzcheck24.de

Umfang der Pfändung von Arbeitseinkommen

§ 850 (4) der Zivilprozessordnung (ZPO) legt den Umfang der Pfändung von Arbeitseinkommen fest.

§ 850 (4) ZPO

Die Pfändung des in Geld zahlbaren Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus der Arbeits- oder Dienstleistung zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart.

siehe auch

§ 850 ZPO → Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen
Regelt den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen und beschreibt, welche Arten von Einkünften als Arbeitseinkommen gelten und wie diese gepfändet werden können.

verfahrensrecht/umfang_der_pfaendung_von_arbeitseinkommen.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 19:34 von 127.0.0.1