Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:uebergang_ins_schriftliche_verfahren

finanzcheck24.de

Übergang ins schriftliche Verfahren

Bei einvernehmlichen Übergang ins schriftliche Verfahren wird der Beschluß nicht verkündet, sondern eine schriftliche Entscheidung erlassen.

Eingaben mit neuem Sachvortrag sind solange möglich, bis zur Abgabe der Entscheidung zur Postabfertigungsstelle.

Fraglich ist, inwieweit im patentgerichtlichen Verfahren § 128 ZPO anwendbar ist.

verfahrensrecht/uebergang_ins_schriftliche_verfahren.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1