Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:pfaendung_des_pflichtteilsanspruchs

finanzcheck24.de

Pfändung des Pflichtteilsanspruchs

§ 852 (1) der Zivilprozessordnung (ZPO) legt fest, dass der Pflichtteilsanspruch nur dann der Pfändung unterliegt, wenn er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig geworden ist.

§ 852 (1) ZPO

Der Pflichtteilsanspruch ist der Pfändung nur unterworfen, wenn er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig geworden ist.

siehe auch

§ 852 ZPO → Beschränkt pfändbare Forderungen
Regelt die Bedingungen, unter denen bestimmte Forderungen der Pfändung unterliegen.

verfahrensrecht/pfaendung_des_pflichtteilsanspruchs.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 19:40 von 127.0.0.1