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Ein Notfristzeugnis ist eine gerichtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass eine Notfrist in einem Gerichtsverfahren eingehalten wurde.
§ 706 (2) ZPO → Bedingungen für die Erteilung von Notfristzeugnissen regelt, dass die Erteilung des Zeugnisses davon abhängt, dass gegen das Urteil ein Rechtsmittel nicht eingelegt ist, und beschreibt das Verfahren zur Einholung der entsprechenden Mitteilung.
§ 706 (2) ZPO → Bedingungen für die Erteilung von Notfristzeugnissen
Regelt, dass die Erteilung des Zeugnisses davon abhängt, dass gegen das Urteil ein Rechtsmittel nicht eingelegt ist, und beschreibt das Verfahren zur Einholung der entsprechenden Mitteilung.
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