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Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:loeschung_elektronischer_dokumente

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Löschung elektronischer Dokumente

§ 298 (4) der Zivilprozessordnung (ZPO) erlaubt die Löschung eines eingereichten elektronischen Dokuments nach Ablauf von sechs Monaten.

§ 298 (4) ZPO

Ein eingereichtes elektronisches Dokument kann nach Ablauf von sechs Monaten gelöscht werden.

siehe auch

§ 298 ZPO → Aktenausdruck
Regelt die Anforderungen an den Ausdruck elektronischer Dokumente, wenn die Akten in Papierform geführt werden.

verfahrensrecht/loeschung_elektronischer_dokumente.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 16:28 von 127.0.0.1