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verfahrensrecht:hauptverfahren

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Hauptverfahren

Ein Hauptverfahren ist das reguläre, umfassende Gerichtsverfahren, in dem ein Streitfall vollständig geprüft und eine endgültige Entscheidung getroffen wird, nachdem beide Parteien ihre Argumente und Beweise vorgelegt haben. Es dient zur Klärung der Sach- und Rechtslage und führt zu einem endgültigen Urteil, im Gegensatz zu vorläufigen Entscheidungen wie einer einstweiligen Verfügung.

Im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes kann das Gerichte schon vor einer endgültigen Entscheidung in einem Hauptverfahren Maßnahmen ergreifen, um die Rechte einer Person vorläufig zu sichern. Dies ist wichtig, wenn eine sofortige Entscheidung notwendig ist, um einen drohenden Schaden oder eine Benachteiligung zu verhindern, die durch die Dauer des Hauptverfahrens eintreten könnte. Typische Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes sind einstweilige Verfügungen und Anordnungen, die schnell und wirksam Schutz bieten sollen, bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist.

siehe auch

verfahrensrecht/hauptverfahren.1730383854.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/10/31 14:10 von mfreund