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verfahrensrecht:fristverlaengerung

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Fristverlängerung

Unter einer Fristverlängerung versteht man die Verlängerung einer vom Gesetz oder vom Gericht gesetzten Frist, innerhalb der eine bestimmte Handlung im gerichtlichen Verfahren vorgenommen werden muss. Dies betrifft in der Regel einfache Fristen, nicht jedoch sogenannte Notfristen, die gesetzlich als zwingend festgelegt und nicht verlängerbar sind (z. B. Berufungs- oder Revisionsfristen).

siehe auch

Frist
Festgelegter Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden muss oder ein Ereignis eintreten soll, nach dessen Ablauf rechtliche Konsequenzen oder der Verlust von Rechten drohen können.

verfahrensrecht/fristverlaengerung.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/21 06:49 von mfreund