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verfahrensrecht:formlose_parteianhoerung

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Formlose Parteianhörung

Die formlose Parteianhörung ist eine Möglichkeit für das Gericht, die Parteien eines Rechtsstreits informell zu befragen, ohne dass dabei die strengen Regelungen der Beweisaufnahme, wie sie z. B. bei Zeugenvernehmungen gelten, Anwendung finden. Sie dient dazu, dem Gericht ergänzende Informationen oder Klarstellungen zu einem Sachverhalt zu verschaffen, ohne dass dies formell als Beweiserhebung gewertet wird.

siehe auch

verfahrensrecht/formlose_parteianhoerung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/15 18:17 von mfreund