Anzeigen:
§ 1029 (2) der Zivilprozessordnung (ZPO) beschreibt die möglichen Formen, in denen eine Schiedsvereinbarung geschlossen werden kann.
Eine Schiedsvereinbarung kann in Form einer selbständigen Vereinbarung (Schiedsabrede) oder in Form einer Klausel in einem Vertrag (Schiedsklausel) geschlossen werden.
§ 1029 ZPO → Begriffsbestimmung
Definiert die Schiedsvereinbarung und beschreibt die möglichen Formen, in denen sie geschlossen werden kann.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de