Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:entscheidung_ueber_die_einstweilige_anordnung_durch_beschluss

finanzcheck24.de

Entscheidung über die einstweilige Anordnung durch Beschluss

§ 769 (3) der Zivilprozessordnung (ZPO) bestimmt, dass die Entscheidung über Anträge auf einstweilige Anordnungen durch Beschluss erfolgt.

§ 769 (3) ZPO

Die Entscheidung über diese Anträge ergeht durch Beschluss.

siehe auch

§ 769 ZPO → Einstweilige Anordnungen
Regelt die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung einstweiliger Anordnungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

verfahrensrecht/entscheidung_ueber_die_einstweilige_anordnung_durch_beschluss.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/14 07:20 von mfreund