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Die elektronische Form (§§ 126a, 126b BGB) ist eine spezielle Formvorschrift des BGB. Sie kann die Schriftform ersetzen, soweit im Gesetz nichts Gegenteiliges geregelt ist.
Die elektronische Form wurde eingeführt durch das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13. Juli 2001 eingeführt.
Die elektronische Form erfordert
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