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verfahrensrecht:einreichung_in_maschinell_lesbarer_form

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Einreichung in maschinell lesbarer Form

§ 1088 (1) der Zivilprozessordnung (ZPO) erlaubt die Einreichung von Anträgen auf Erlass des Europäischen Zahlungsbefehls und Einsprüchen in einer maschinell lesbaren Form, sofern diese für die maschinelle Bearbeitung des Gerichts geeignet ist.

§ 1088 (1) ZPO

Der Antrag auf Erlass des Europäischen Zahlungsbefehls und der Einspruch können in einer nur maschinell lesbaren Form bei Gericht eingereicht werden, wenn diese dem Gericht für seine maschinelle Bearbeitung geeignet erscheint. § 130a Absatz 5 Satz 1 gilt entsprechend.

siehe auch

§ 1088 ZPO → Maschinelle Bearbeitung
Regelt die maschinelle Bearbeitung von Anträgen auf Erlass des Europäischen Zahlungsbefehls und Einsprüchen.

verfahrensrecht/einreichung_in_maschinell_lesbarer_form.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 20:33 von 127.0.0.1