Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:angaben_im_schuldnerverzeichnis

finanzcheck24.de

Angaben im Schuldnerverzeichnis

§ 882b (2) der Zivilprozessordnung (ZPO) listet die persönlichen Daten auf, die im Schuldnerverzeichnis angegeben werden müssen, einschließlich Name, Geburtsdatum und Wohnsitz.

§ 882b (2) ZPO

Im Schuldnerverzeichnis werden angegeben:

1. Name, Vorname und Geburtsname des Schuldners sowie die Firma und deren Nummer des Registerblatts im Handelsregister, 2. Geburtsdatum und Geburtsort des Schuldners, 3. Wohnsitze des Schuldners oder Sitz des Schuldners, einschließlich abweichender Personendaten.

siehe auch

§ 882b ZPO → Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
Beschreibt den Inhalt des Schuldnerverzeichnisses, das vom zentralen Vollstreckungsgericht geführt wird.

verfahrensrecht/angaben_im_schuldnerverzeichnis.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 19:49 von 127.0.0.1